SPD Ortsverein Buckenhof
Das
Wahlverfahren bei der Kommunalwahl 2020
In Buckenhof stehen bei der Kommunalwahl 2020 zur Wahl
- der Bürgermeister
- die Gemeinderäte
- der Landrat und
- die Kreisräte im Kreistag
Gemeinderat und Kreistag
Sie haben 16 Stimmen für den Gemeinderat und 60
Stimmen für den Kreistag zu vergeben.
Diese Zahlen entsprechen der maximalen Anzahl von Kandidaten pro
Wahlvorschlag (=Liste) und stehen auf dem Stimmzettel. Sie können
- einen Wahlvorschlag ankreuzen
oder
- einzelne Personen eines Wahlvorschlages auswählen, indem
Sie diese ankreuzen (= eine Stimme) oder
- eine 2 bzw. 3 vor dem Namen eintragen (Häufeln, Kumulieren)
oder
- ihre Stimmen auch auf Personen verschiedener Listen verteilen
(Panaschieren).
Eine Kombination von Häufeln und Panaschieren ist ebenfalls möglich.
Achten Sie aber immer darauf, die Gesamtstimmenzahl nicht zu
überschreiten.
Bürgermeister und Landrat
Sie haben 1 Stimme für einen
Bürgermeisterkandidaten und 1 Stimme für einen
Landratskandidaten.
Ungültige Stimmzettel
Der Stimmzettel ist unter anderem ungültig, wenn
- die Gesamtstimmenzahl überschritten wird
- er leer ist
- Bemerkungen bzw. Kennzeichen angebracht wurden
Briefwahl
Wenn Sie am Wahltag nicht zur Wahl gehen können, nutzen Sie die
Briefwahl. Briefwahlunterlagen können Sie bei der
Verwaltungsgemeinschaft anfordern.
Näheres hierzu finden Sie auf ihrer Wahlbenachrichtigung.
Weitere Informationen
zu den Kommunalwahlen können Sie auf der